Hochzeitstorte wer bekommt das erste Stück
Das erste Stück gehört traditionell dem Brautpaar
Das Anschneiden der Hochzeitstorte gehört zu einer der Traditionen, die auf der ganzen Welt gepflegt werden.
Dennoch gibt es danach mitunter etwas Verwirrung, wer die angeschnittene Hochzeitstorte wirklich zuerst probieren darf.
Wer viel Wert auf Traditionen und die Umsetzung klassischer Hochzeitsetikette legt, kann diese Frage nur mit dem Brautpaar beantworten.
Nach dem Anschneiden schneidet sich das Brautpaar das erste Stück ab und füttert sich damit gegenseitig.
Auf einigen Hochzeiten ist es zudem zum Trend geworden sich die Torte etwas unsanft gegenseitig ins Gesicht zu drücken.
Dies sollte jedoch zuvor zwischen dem Ehepaar abgesprochen werden, da nicht wenige Bräute, die vom frischvermählten Ehemann mit einem Stück Torte im Gesicht überrascht wurden, beim Anblick des verschmutzten Kleides am liebsten sofort die Scheidung eingereicht hätten.
Nach der Verkostung durch das Brautpaar werden als Zweites in der Regel enge Familienangehörige und danach die weiteren Gäste mit einem Stück Torte versorgt.
Brechen Sie die Tradition und gehen Sie bewusst neue Wege
Steht für Sie der Spaß und nicht die Traditionen bei Ihrer Hochzeit im Vordergrund ist es möglich beim ersten Stück der Hochzeitstorte durchaus neue Bräuche zu starten.
Geben Sie die ersten beide Stücke doch einfach an Ihre neuen Schwiegereltern weiter und symbolisieren Sie somit die neuen Familienbande.
Nicht unüblich ist es diesem Zusammenhang auch ein Stück Torte für ein verstorbenes Elternteil abzuschneiden und dadurch an diese geliebten Menschen zu erinnern.
Wenn Sie eine mehrstöckige Hochzeitstorte bestellen können Sie auch die Kinder unter den Gästen mit Löffeln ausstatten und diesen die unterste Ebene zur Verkostung überlassen.
Das lockert nicht nur die Stimmung auf, sondern belohnt auch die kleinen Gäste für ihr tadelloses Verhalten während des Tages.
Da es sich um Ihre Hochzeit handelt, können Sie selbst bestimmen, wem die Ehre des ersten Stückes zukommen soll.